Terms and conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FESTWOOD e.U.
(Fern- und Auswärtsgeschäfte) Stand: 07.07.2024
1) Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns Firma FESTWOOD e.U. (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leis- tungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leis- tungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbezie- hung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gel- ten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juris- tische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsge- schäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsge- nossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirt- schaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäi- sche Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.
1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abwei- chende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen erfordern für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung des Lieferanten.
2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz
2.1 Die im Online-Shop des Lieferanten enthaltenen Produkt- und Dienstlesitungsbeschrei- bungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbind- lichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Be- stellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durch- laufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich ver- bindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
• indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestä- tigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbe- stätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willens- erklärung gebunden ist.
2.4 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs eine Zahlungsart aus, indem er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungs- auftrag an seinen Zahlungsdienstleister erteilt, das Geld unmittelbar auf das Konto des Lie- feranten zu überweisen, erklärt der Lieferant abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die An- nahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem das Geld auf dem Konto des Lie- feranten einlangt.
2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lieferanten wird der Vertragstext vom Lieferanten gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestel- lung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zu- sätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Lieferanten archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Lo- gin-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Lieferanten angelegt hat.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lieferan- ten kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigie- ren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienerfunktionen korrigiert werden.
2.8 Für den Vertragsschluss steht verschiedene Sprachen zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automa- tisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Be- stellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden kön- nen.
3) VertragsabschlussaußerhalbdesFernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeineszum Vertragsabschluss
3.1 Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freiblei- bend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikatio- nen mitgeteilt werden.
3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer
Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich an- nimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
3.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Ver- braucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
3.4 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden er- stellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kos- tenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detail- planungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 14 Tage ab Abgabedatum gebunden.
3.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auf- tragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendig- keit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerun- gen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Ver- tragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien lie- gen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Ver- änderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
4) Rücktrittsrecht
4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Ver- brauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
für den der Verbraucher unter den in Z. 1 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,
der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Un- ternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unter- nehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Ver- braucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher ab- schließt;
der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommu- nikationsmittel verwendet werden;
der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine ge- schäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer
oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbe- fahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftli- chen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. Fällt.
Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,
wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauf- tragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteilig- ten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen wer- den und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht über- steigt
bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unter- nehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Das Rücktrittsrecht besteht ferner nicht bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer auf- grund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher
a) entwedervorBeginnderDienstleistungserbringungbestätigthat,zurKenntnisgenommen
zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert, oder b) denUnternehmerausdrücklichzueinemBesuchaufgeforderthat,umReparaturarbeiten
vornehmen zu lassen.
Tritt der Verbraucher von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er durch seine Bestellung ein Verlangen nach Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist erklärt und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unter- nehmer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Ent- gelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus un- serer Rücktrittsbelehrungen und Verzichtserklärung.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Angebote sowie die Zustellung unserer Waren stehen allen Kunden offen.
5.2 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ge- gebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Pro- duktbeschreibung gesondert angegeben.
5.3 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gege- bene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nach- weis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche
Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezah- len.
Zu sonstigen allfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage siehe Punkt 13 Mitwir- kungspflicht.
5.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überwei- sungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zah- lung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
5.5 Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz nur die Direktüberweisung auf dem Bankkonto des Unternehmens zur Verfügung.
5.6 Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes ver- einbart ist. Der Lieferant behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des ange- gebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden in sei- nen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 50 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestäti- gung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu lau- fen. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind in- nerhalb von 14 Tagen fällig.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unbe- rührt.
5.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6) Reparaturen
6.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kun- den, so gilt hierfür Folgendes:
6.2 Der Lieferant erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Lieferant auch der Leis- tungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich
aus der Leistungsbeschreibung des Lieferanten nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienst- leistung.
6.3 Der Kunde hat dem Lieferanten alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informati- onen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Lieferanten fällt. Insbesondere hat der Kunde dem Liefe- ranten eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz des Lieferanten zu versenden. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Lieferant dem Kunden, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird der Lieferant den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Lieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird der Lieferant für die Sache eine Transportversicherung ab- schließen.
6.5 Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kun- den im Falle des Kaufs bzw. Bestellung einer Ware vom Lieferant.
6.6 Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet der Lieferant nach den Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung.
6.7 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerk- sam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden un- verzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zu- sammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
7) Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferanten zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglo- sen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungs- vertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahren- übergang das Eigentum an der Ware.
7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferanten am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Gegenüber dem Kunden behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware/dem gelieferten Werk vor.
9) Gewährleistung
Hiervon abweichend gilt:
9.1 Für Unternehmer
begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;
hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;
beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlie-
ferung erfolgt.
9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offen- sichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferanten hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Anstriche (z.B. Whirlpools, Badewannen, Waschbecken) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Wit- terungseinfluss nachzubehandeln. Ebenso ist bei Badewannen und Waschbecken regelmäßig auf Wasserausdritt und Risse zu kontrollieren. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftrags- umfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
9.4 Selbst bei fachgerechtem Einbau moderner Holzwhirlpools, Holzbadewannen und Holz- waschbecken ist die Luftfeuchtigkeit maßgeblich. Um die Optimale Raumluftqualität zu
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Der Lie- ferant haftet dafür, dass die Ware zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Eigenschaften die objektiv erforderlichen Eigenschaften hat. Das gilt nicht, soweit der Verbraucher bei Ver- tragsabschluss der Abweichung eines bestimmten Merkmals von den objektiv erforderlichen Eigenschaften ausdrücklich und gesondert zustimmt, was er durch seine Bestellung tut, nach- dem er von dieser Abweichung bei der Produktbeschreibung eigens in Kenntnis gesetzt wurde.
erhalten und Rissbildungen der Produkte aus Massivholz vorzubeugen, sind zusätzliche Anfor- derungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an unser Unternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftragge- ber/Kunden zu veranlassen. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhtes verziehen sowie Rissbildungen der Massivholzprodukte droht. Mangelnde Wartung oder Erhaltung durch den Kunden führt zum Wegfall der Gewähr- leistungsansprüche.
10) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
10.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung/Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Lieferanten alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder o- der Grafiken in den vom Lieferant vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein- zuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Lieferanten überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbeson- dere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urhe- ber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
10.2 Der Kunde stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammen- hang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferanten diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde über- nimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Ge- richts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
10.3 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und/oder design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgeset- zes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne Zustimmung des Lieferanten ist dem (potentiellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
11) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen [Gegebenenfalls adaptieren]
11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung, Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:
11.2 Der Lieferant erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Lieferant auch der Leis- tungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Lieferanten nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienst- leistung.
11.3 DerKundehatdemLieferantendiefürdieErbringungdergeschuldetenDienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, so- fern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Liefe- ranten fällt.
11.4 Der Lieferant wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Lieferant bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Ter- min Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
11.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der herge- stellten und gelieferten Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.
12) Haftung
Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzli- chen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadenersatz wie folgt:
12.1 Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit.
12.2 Verletzt der Lieferant fahrlässig eine Vertragspflicht, ist die Haftung auf den ver- tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
12.4 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für de- ren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelau- fenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
13) Mitwirkungspflicht
13.1 ErforderlicheBewilligungenDritter,MeldungenanBehörden,EinholungvonGenehmi- gungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware o- der durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Best- immungen geht.
13.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus erge- bende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und - kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbar- keit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
13.3 DerKundehatimFallbeauftragterMontagedafürSorgezutragen,dassamverein- barten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hin- dernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Liefe- rant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
13.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Lieferungen von Holzwhirlpools und Holzbadewannen erfolgen bis zur Bordsteinkante, diese müssen, nach rechtzeitiger Bekanntgabe des Liefer- termins, Persönlich entgegengenommen und auf Lieferbeschädigungen kontrolliert wer- den. Ist bei der ersten Zustellung keine Persönliche Entgegennahme möglich, so wird nach erneuter Bekanntgabe eines Zustelltermins und durch Aufpreis ein weiterer Zustellversuch getätigt. Weitere Zustellversuch müssen vom Kunden in Auftrag gegeben werden. Mehr- kosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 1. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit, Fahrtgeld und erneuter Zu- stellversuch) in Rechnung gestellt.
13.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Fliesenleger-, Installateur-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerbe- rechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum ver- einbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant um- gehend mit der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzauf- wendungen und -kosten beim Kunden einzufordern.
13.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.
13.7 DasVertragenvonHolzwhirlpools,Holzbadewannenu.ä.,eventuelleMaurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
13.8 Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Drit- ten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterferti- gung eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
14) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichts- stand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart.
15) Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streit- beilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.